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DOUBLE INCOME TAX-SHIPPING PROFITS-GERMANY. 2627 Arrangement between the United States oj America and Germany pro- September 5, Oct. 8 , viding reliefjrom double income tax on shipping profits. Effected by ~fl~. 19, May 6, Sept. euhange oj notes, doted September 0, 1923, October 8, 1923, January ~!rlr1{8r:·:zf~.ll, 19, 192-,#, May 0, 192-,#, September 3, 192-,#, November 29, 192-'#, December 11, 192-,#, and A-arch 20, 1925. The German A-inistry jor Foreign Affairs to the American Embassy at Berlin AUSWARTIGES AliT. Nr. V Steu 1496. V ERBALNOTE. Das Auswartige Amt beehrt sich der Botschaft der Vereinigten Do~bJE! income tal Staaten von Amerika im Anschluss an die Verbalnote vom 19. Marz on~!!:&':::J,:;:;tt:p.. d. J.- -I II A 522-, betreffend die Befreiung amerikanischer Reede- ::'ou:~:!:.tates reien von der Korperschaftssteuer mitzuteilen, dass der Herr Reichsminister der Finanzen die }'inanzbehorden angewiesen hat, bei Erwerbsgesellschaften, deren Sitz und Ort der Leitung sich in den Vereini~n Staaten von Amerika befindet, das Einkommen, das ausschliesslich aus dem Betriebe von Schiffen herriihrt, zur Korper- schaftssteuer nicht heranzuziehen und eine Korperschaftssteuer- erldirung tiber das vorbezeichnete von den nordamerikanischen Gesellschaften, die in Deutschland eine Zweigniederlassung, eine sonstige Betriebsstatte oder einen stindigen Vertreter unterhalten, Pwt. p. 2fiM. nicht anzufordem. Diese Anweisung ist unter der Voraussetzung der Gegensei~keit von Seiten der Vereinigten Staaten und unter dem Vorbehalt lederzeitigen Widerrufs erfolgt. Der bezeichnete Herr Minister hat sich femer bereit erklart, die den nordamerikanischen Schiffahrtsgesellschaften gewihrte Steuer- vergtinstigung auch den Biirgem (Einzelpersonen) der Vereinigten Staaten von Amerika, die die Schiffahrt nach Deutschland betreiben, ZUZllbilligen, wenn die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auch insoweit die Gegenseitigkeit gewihrt. Das Auswirtige Amt wire der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika dankbar, wenn sie Ihrer Regierung von Vorstehendem mit moglichster Beschleunigung Mitteilung machen und eine N ach- richt tiber die Stellungnahme der Re¢erung zU der Frage der Steuer- befreiung der obenbezeichneten Elnzelpersonen hierher gelangen lassen wollt.e. BERLIN, den 5. September 1923. An DIE BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA.