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61 STAT.] AUSTRIA-RELIEF ASSISTANCE-JUNE 25, 1947 2983 31.iai 1947, gemaB den weisungen des fHochkommissairs der Vereinigten Staaten fur Osterreich handeln solien. Die 6starreichische Bundesregierang wird die Reise der Ver- treter der Vereinigten Staaten nach, in und von Oster- reich erlauben und erleichtern. (B) Die i5sterreichische Bandasregierung wird den Vertretern der Vereinigten Stauten die freie uberwa- chang, Besichtigang, Berichterstattung und deisemog- lichkeit durch ganz Osterreich zu jeder Zeit gestat- ten und in jeder Woise erleichtern, sowie mit diesen in der Ausfuhrung aller Bestimmungen diases Abkommens voll zusammenarbeiten. Die osterreichische Bundesre- gierung wird die notigen Kraftfahrmittel beistellen, um den Vertretern der Vereinigten Staaten zu ermog- lichen, frei und ohne Verzogerang darch ganz Oster- reich zu roisen. (C) Die Vertreter der Vereinigten Staaten, das Sigentum der Mission und deren Personal sollen in Osterreich dieselben Privilegien and Immanitaten ge- nieBen, wie sie das Personal der Gesandtschaft der Vereinigten Staaten in Osterreich, das Eigentum der Gesanitschaft und deren Personal genielen. Artikel VI. Yreiheit der Presse-und Rundfunkvertreter der Vereinigten gtaaten bezdglich Beobachtung und Berichte rs tattung. Die osterreichische Bandesregierung Ubernimmrt es, den Vertratern der Presse and des riandfunks der Ver- einigten Stasten zu gestatten, bezuglich der Vertsi- lung und Verwendang dor Hilfsleistangen und der Var- wenlung von Betragen, die aus dem Verkauf von Hilfs- leistungen herriihren, freie Beobachtungen zu machen ./.