Page:United States Statutes at Large Volume 62 Part 2.djvu/885

This page needs to be proofread.

62 STAT.] AUSTRIA-ECONOMIC COOPERATION-JULY 1948 2167 Absatz 2 des Artikels III bleibt so lanze in Kraft, bis die in diesem Artikel angefuhrten Garantiezahlungen von der Re- gierung der Vereinigten Staaten vqn Amerika geleistet worden sind. 4. Dieses Abkommen kann jederzeit durch ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen erganzt werden. 5. Der Anhang zu diesem Ablkommen bildet eineniAtegrie- renden Bestandteil desselben. 6. Dieses Abkommen soll beimGeneralsekretUr der Ver- einten Nationen registriert Werden. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen zu diesem Zwecke gehorig bevollmachtigten Vertreter das vorliegende Ab- kommen unterzeichnet. Geschehen zu Wien, in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte authen- tisch sind, am'2. Jull 1948. Fur die Osterreichisohe PUr die Regierung der Bundesregierung: Vereinigten Staaten von A-»^-4t_ . Amer.laa: 1444c. lvt5.