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3254 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [61 STAT. ANLAGE ZU DEB PROVISOBISCHEN LUJTVERXHRBSABEOMtZEN ZWISCHEN DER OSTERREICHISCHEN BUNDSSREGIERUNG UND DER REGIBBUNG DER VEREINIGTEN STAATIE VON AMERIKA. I. ABSCHNITT. Die vertragschliessenden Teile vereinbaren a A. Dass die auf den in dieser Anlage bezeichneten Luftwegan betriebenen namhaft gemachten Luftfahrtunternehmen der beidan vertragachliessenden Teile angemessene Behandlung und Gleichatellung fir den Betrieb der genannten Luftwege zu genieesen haben. B. Dass der Befdrderungaraum, der von den namhaft gemach- ten Luftfahrtunternehmen beider Lndar zur VarfUtgung gestellt wird, in engem Einklang mit den Verkehrearforderniseen zu atehen hat. C. Dans die namhaft gemachten Luftfahrtunternehmen der ver - tragschlieosenden Teile auf den in gemeingamen Betrieben etehan- den Abechnitten von den in der gegenwirtigen Anlage bezeichne- ten Hauptatrecken die beiderseitigen Interessen in einer Wei- se zu beruckaichtigen haben, die eine nachteilige Binwirkung auf ihre beideraeitigen Dienate ausschliesats D. Dams die von *inae nach Maeagabe dieses Abkomena una

    • iaer Anlage nashaft gearchten Iftfahrtunternehaen betrim-

beneu Luftverkehredienate ale ihr Hauptziel die Bareitatel- lung von Befdrderungaraum haben muas, der den Verkehroerfor- derniamen zwischen dem Staate, dem dieses Luftfahrtunterneh- men engehBrt, und dem Bestimmungalande des Luftlinienverkehra entspricht. B. Dane daa Lade- und Entladereoht an Orten in dea Gebieto des anderen Landea fUr internationalen Luftverkehr auf dem We- ge nach oder von dritten Landern an einem Orte oder an Orten, die in dieser Anlage naher bezeichnet mind, gemlss den allge- meinen Grundaetzen einer von beiden Regierungen verbUrgten, ordnungagemamaen Entwicklung auszuuben und der allgemeine Grundaatz anzuwenden ist, dase der BefSrderungaraum im Ver- haltnia stehen nuss : 1. Zu den Verkehrserfordernissen zwischen dea Ur- oprungalande einerseita und den BeOtimmungelndern andrerr- ./.